Foto: Stadt Neukirchen-Vluyn
Mehrweg
Mehrwegverpackungen zur Mitnahme von Lebensmitteln beim Einkauf und in der Gastronomie
Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Regeln des Verpackungsgesetzes der Bundesregierung: Große Betriebe sind dazu verpflichtet, eine Mehrwegverpackung im Betrieb vorzuhalten. Kleine Betriebe mit einer Verkaufsfläche von bis zu 80 Quadratmetern (inklusive frei zugänglicher Sitz- und Aufenthaltsbereiche) und weniger als fünf Beschäftigten müssen es ermöglichen, mitgebrachte Gefäße der Kundschaft zu befüllen. Auf diese Möglichkeit sollen sie ihre Kundschaft deutlich hinweisen.
Nachfolgend stellen wir einige Angebote von Mehrwegbehältnissen und alternativen Möglichkeiten vor.
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Downloads
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Merkblatt "Mehrweg-Behältnisse" vom Lebensmittelverband
pdf Datei (1.27 MB) -
Infoblatt für Gastronomiebetriebe
pdf Datei (955.77 KB) -
Empfehlungen zur Hygiene bei der Nutzung von Mehrweggefäßen im Pool- bzw. Tauschsystem
pdf Datei (848.42 KB)