Diverse Mehrwegbehälter für Essen und Getränke

Mehrweg

Mehrwegverpackungen zur Mitnahme von Lebensmitteln beim Einkauf und in der Gastronomie

Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Regeln des Verpackungsgesetzes der Bundesregierung: Große Betriebe sind dazu verpflichtet, eine Mehrwegverpackung im Betrieb vorzuhalten. Kleine Betriebe mit einer Verkaufsfläche von bis zu 80 Quadratmetern (inklusive frei zugänglicher Sitz- und Aufenthaltsbereiche) und weniger als fünf Beschäftigten müssen es ermöglichen, mitgebrachte Gefäße der Kundschaft zu befüllen. Auf diese Möglichkeit sollen sie ihre Kundschaft deutlich hinweisen.

Nachfolgend stellen wir einige Angebote von Mehrwegbehältnissen und alternativen Möglichkeiten vor.

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Stadt Neukirchen-Vluyn
Stadtmarketing
Hans-Böckler-Str. 26
47506 Neukirchen-Vluyn
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